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  • Deutsche Schutz-Gemeinschaft-Schall (DSGS e.V.) informiert und bittet um Mithilfe! (31.10.2022)

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiter.

    Die DSGS e.V. macht es möglich, alle Schall-Betroffene zu vereinen und Ihnen somit eine starke, nicht zu überhörende Stimme zu geben!

    Die DSGS e.V. ist bestrebt, dass alle Anwohner im Einflussbereich von Schallquellen geschützt werden. Zu diesem Zweck haben wir einen Fragebogen zu den gesundheitlichen Auswirkungen erarbeitet, welche auf unserer WEB-Seite einsehbar ist unter: https://www.dsgs-info.de/formulare/erfassungsbogen-schallbetroffenheit/

    Auf der Grundlage der daraus zu gewinnenden Erkenntnisse möchten wir, die DSGS e.V. in der Politik und den Verwaltungen weiter massiv intervenieren.  Mit einer wissenschaftlich und rechtlich untermauerten Auswertung könnte eine Datenlage geschaffen werden, die von Politik, Verwaltung, Betreibern und vor allem den Gerichten nicht mehr ignoriert werden kann.
    Ziel sollte es sein, eine hohe, negativ Befindlichkeits-Datenlage darzulegen, dass Entscheider gezwungen werden, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen.

    Unsere Bitte, leiten Sie unseren Erfassungbogen an Ihre Mitglieder weiter, es wird zum Vorteil aller sein.


    Mit kollegialem Gruß

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    Liebe Mitstreiter, Betroffene und Unterstützer.

    Immer mehr Menschen leiden vor allem unter den Folgen des Windradausbau in Form von Schall und Infraschall-Belastung. Möglicherweise sind auch Sie bereits davon betroffen.
    Möglicherweise sind in Ihrem Umfeld Windräder, Wärmepumpen, Industrie-, Abluft-, und Vibrationanlagen und vieles mehr in Betrieb genommen worden oder geplant, wodurch Sie bereits jetzt, oder in Zukunft stark belastet sein könnten. 

    Die Deutsche-Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier, steht dafür ein, dass alle Anwohner im Einflussbereich von Schallquellen geschützt werden. Ebenso ist sie für alle Menschen, die sich von Schall belastet fühlen oder bereits erkrankt sind, eine vertrauenswürdige und unbürokratische Anlaufstelle.

    Seit vielen Jahren weisen wir, die DSGS e.V., mit Verweis auf Artikel 2 GG und Artikel 20 a GG, verantwortliche Personen in der Politik und Verwaltung auf die immer schwerwiegenderen Folgen der körperlichen Belastung wie auch der gesundheitlichen Schädigung durch das Einwirken von Schall und Infraschall hin. Leider bis zum heutigen Tage ohne nennenswerten Erfolg.

    Die Politik ist idealisiert und verblendet, die Behörden wie auch viele Richter folgen blindlings deren Vorgaben. Alle Studien zu den Auswirkungen der  Infraschall- Einwirkung  von bekannten und renommierten Ärzten und Wissenschaftlern werden ignoriert.
    Viele der Politik nahestehenden Umwelt-Verbände wie auch Betreiber von Windkraftanlagen versuchen, die o.g. Studien mit  "geschönten"  Gegendarstellungen zu widerlegen.
    Aufgrund der inzwischen eindeutigen Beweislage der gesundheitlichen Schädigung handeln die Politiker und viele verantwortliche Persönlichkeiten, nach unserer bürgerlichen Rechtsauffassung, nicht nur fahrlässig, sondern inzwischen sogar vorsätzlich.

    Zur weiteren Untermauerung unserer aller Forderungen, zum Gesundheitsschutz aller Anwohner von Schall- und Infraschallquellen, wie auch der Schaffung von Rechtssicherheit, hat die DSGS e.V. einen „Erfassungsbogen zur Schallbetroffenheit“ erstellt.

    Link: https://www.dsgs-info.de/formulare/erfassungsbogen-schallbetroffenheit/


    Als Grundlage dienten uns die Erfahrungs- und Leidensberichte unserer Mitglieder.

    Mit den zu gewinnenden, wissenschaftlich auszuwertenden Zahlen/Daten und Fakten möchten wir, die DSGS e.V. alle verantwortlichen Persönlichkeiten konfrontieren. Ebenfalls unter Einbeziehung der Medien eine große Anzahle der Bürger zu informieren und zu sensibilisieren.

    Dieses kann uns gelingen, wenn durch eine große Anzahl von Einsendungen ein weiterer, eindeutiger Beweis der gesundheitlichen Gefährdung bis hin zur gesundheitlichen Schädigung erbracht werden kann.
    Ihre Daten werden streng im Sinne des Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) behandelt und verarbeitet.

    Wir bitten alle Personen, welche durch das Einwirken einer Schallquelle gesundheitliche Beeinträchtigungen verspüren, oder sich gestört fühlen, helfen Sie bitte mit, Ihre Grundrechte und die Ihrer Mitmenschen auf Gesundheitsschutz einzufordern und zu verteidigen.
    Füllen Sie dazu bitte den u.a. Fragebogen aus. Es wird für uns alle zum Vorteil sein.


    Es ist absolut nicht erforderlich, dass Sie alle Fragen beantworten. Teil- oder Mehrfach-angaben sind möglich.
    Weitere Einzelheiten und Erklärungen, finden Sie bitte Anhang wie auch auf unserer Webseite www.DSGS-Info.de

    Das DSGS-Team bedankt sich.

    Freundliche Grüße im Namen des Vorstandes

    Peter P. Jaeger
    Vorsitzender
    Deutsche Schutz-Gemeinschaft-Schall
    für Mensch und Tier e.V.
    52372 Kreuzau

    www.dsgs-info.de
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Tel. 02422-9598 823
     
  • Ende der Flaute für Windparkpläne (OP 22.10.2022)

    Behörde legt Genehmigungspläne für Hopfenberg aus / Einwände sind möglich ...

  • Windkraft in der Flaute (OP 21.10.2022)

    Hunderte fertig geplante Projekte warten auf Genehmigung ...

  • "Vor-Zugriffsrecht" für Kommunen bei Windkraft (OP 26.08.2022)

    Die Regionalversammlung möchte die Akzeptanz von Windkraftanlagen dort stärken, wo sie errichtet werden.

  • 240m hohes Windrad eingestürzt (30.09.2021)

    Heute nacht ist ein erst halbes Jahr altes, 240 m hohes Windrad bei Haltern am See eingestürzt. Die Ursache ist noch unklar.

Fehlerhafte Berechnung der Rückbaukosten von WEAs (23.10.2018)

Für die Rückbaukosten von Windernergieanlagen (WEA) wird von den Projektierern und auch von der Stadt Gladenbach eine Annahme von 1000 € je Meter Nabenhöhe angesetzt. Damit kommt man zu völlig unrealistischen, nämlich viel zu geringen Ergebnissen.

Dieser linearen Abhängigkeit der Kalkulation von der Nabenhöhe widersprechen elementare Bedingungen der Physik und der Mathematik.

WEAs sind körperliche, das heißt dreidimensionale Objekte.
Hier gelten die sogenannten Modellgesetze: Nimmt man als Bezug ein beliebiges körperliches Objekt, z. B. einen Würfel 1 mit der Kantenlänge „a“ und erstellt danach einen ähnlichen Würfel 2 mit der Kantenlänge „2a“, so gelten dann folgende Bedingungen:

  1. Alle Längen vergrößern sich linear um den Faktor 2
  2. Alle Flächen vergrößern sich quadratisch, d. h. um den Faktor 2² = 4
  3. Alle Volumen vergrößern sich kubisch, d. h. um den Faktor 2³ = 8

Belastungskräfte wirken in der Fläche, deshalb sind Muskelkräfte abhängig vom Muskelquerschnitt und die Zug- und Druckfestigkeiten von technischen Bauelementen werden immer als Kraft/Flächeneinheit, z. B. als Kilo-Newton pro Quadratmillimeter [kN/mm²] angegeben.
Daraus folgt, dass der Würfel 2 viermal so hoch als der Würfel 1 belastet werden kann. Gewichte und Massen sind volumenabhängig,

Daraus folgt, dass der Würfel 2 achtmal so schwer ist wie Würfel 1.

Nun sind WEAs keine Würfel und man baut keine großen WEAs als lineare Vergrößerungen der kleineren Anlagen. So kann man die vorgenannten Erkenntnisse über die Würfel nicht eins zu eins auf WEAs übertragen, sondern man muss die aktuellen Bedingungen wie Konstruktion und Standortbedingungen der Anlagen berücksichtigen.Das setzt aber die Modellgesetze nicht außer Kraft, vielmehr liefern sie für eine erste Abschätzung der Verhältnisse eine gute Annäherung.

So mögen die Annahmen zu den Rückbaukosten von 1000 € je Meter Nabenhöhe bei WEAs mit ca. 50 Metern ein guter Wert sein. Bei WEAs mit Nabenhöhen von 180 Metern liegt man damit völlig falsch. Das Verhältnis der linearen Werte von großer zu kleiner Anlage ist dabei 3,6. So wären die Massen der 180-Meter-Anlage ca. 45 bis 50 (= 3,6³) mal so groß wie bei der 50-Meter-Anlage. Die Belastbarkeit würde aber nur um etwa den Faktor 13 (= 3,6²) steigen. Das kann bedeuten, dass man gewisse Bauteile noch besonders verstärken müsste, was eine weitere Massenerhöhung bedeuten kann, wenn man nicht durch Leichtbauverfahren Massen einsparen kann.

Egal, wie genauere Berechnungen des realen Rückbauaufwandes ausfallen, das Ergebnis ist auf alle Fälle ein Vielfaches von dem Wert, der mit der unzulänglichen Formel von 1000 € je Meter Nabenhöhe ermittelt wird!

Günter Krantz, 23.10.2018