H. Schäfer stellt bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt Anzeige gegen Unbekannt wegen der Windkraftanlagen im Odenwald.
Die Anzeige ist als Eilsache gekennzeichnet. Angezeigt werden Verstöße gegen die Naturschutzgesetzgebung § 44 Abs. 1+2 BNatSchg, gegen die Baugesetze §35 (3) Punkt 5 BauGB und gegen § 823 Abs. 1+2 BGB.
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Die Klage bezieht sich auf diesen Artikel "Russisch Roulette mit Rot-Milan" im Mannheimer Morgen vom 29.07.2019:
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