BI-Vorstand H.-G. Klingelhöfer entgegnet H. Schorges Offenem Brief (07.03.2021)

Ausführlich und faktenreich entgegnet Hans-Georg Klingelhöfer dem Offenen Brief von H. Schorge:

Wir als Bürgerinitiative haben uns in den letzten Jahren ausführlich mit Windenergieanlagen sowie deren Auswirkungen auseinandergesetzt und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass WEA der inzwischen erreichten Größenordnung aus vielerlei Gründen in unseren Wäldern nicht hinzunehmen sind.

Herr Schorge hat unseren Flyer „Gedanken und Informationen zur Energiewende und zur Kommunalwahl“ scharf angegriffen und uns als Verfasser der „Falsch-Behauptungen“ und „Verdrehungen“ bezichtigt. Darauf erwidern wir wie folgt:

  1. Herr Schorge unterstellt uns, dass wir den Begriff „Windindustrie“ erfunden hätten, um die Leser zu beeinflussen; er belehrt uns darüber hinaus, dass dieser Begriff hier unzulässig sei.
  2. Dazu ist zu sagen: Der Begriff „Industrie“ stammt aus dem Französischen, bedeutet „Gewerbe“ und wurde bereits im 18. Jahrhundert auf die Produktion materieller Güter angewendet. Folgerichtig ist die Erzeugung von Strom durch eine WEA als Aktivität zu bezeichnen, mit der man Geld verdient.

    Herrn Schorge sollte die 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) bekannt sein. Danach stellen WEA genehmigungsbedürftige Anlagen dar, die ausschließlich in ausgewiesenen Industriegebieten errichtet und betrieben werden dürfen mit einer maximalen Schallemission von 70 dB(A) bei Tag und Nacht. WEA hingegen zeigen einen Schallleistungspegel von 105 bis 106 dB(A). Daher sind Lärmschutzmaßnahmen eine außerordentlich wichtige Sache. Anstelle einer Industriegebietsausweisung hat man zur Genehmigungsfähigkeit von WEA in Waldgebieten die so genannten „Windvorrangflächen“ definiert. Wenn Industriegebiete und Gewerbegebieten ausgewiesen werden, sind die Baunutzungsverordnung und die TA-Lärm anzuwenden, Vorschriften, die für ein Waldgebiet untypisch sind. Daher ist der Begriff der Industrialisierung des Waldes in fachlicher und immissionsschutzrechtlicher Hinsicht völlig korrekt.

    Industrieanlagen von solcher Größe und Umweltrelevanz unterliegen also einem besonderen Prüfungsverfahren, insbesondere:

    - wenn schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind

    - wenn Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen erforderlich ist

    - wenn die Entstehung sonstiger Gefahren, erheblicher Nachteile oder erheblicher Belästigungen zu erwarten ist.

  3. Die in unserem Flyer gestellte Frage „Was also, wenn Windenergie nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems ist?“ nennt Herr Schorge „Irreführung und Täuschung“.
  4. Abgesehen davon, dass Herr Schorge mit diesen Worten uns Lügen und Demagogie unterstellt, ist seine Ausführung diesbezüglich weniger als die halbe Wahrheit und daher selbst irreführend:

    Richtig daran ist, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der „Nettostromerzeugung“ (Differenz zwischen der insgesamt erzeugten elektrischen Energie von Kraftwerken und dem Eigenbedarf dieser Kraftwerke) inzwischen einen beachtlichen Wert von über 40 % erreicht hat. Verschwiegen hingegen wird bei dieser Aussage, dass der für die Klimawirksamkeit allein relevante Anteil der Windenergie am Primärenergieverbrauch (Energiegehalt aller im Inland eingesetzten Energieträger, z.B. Kohle, Mineralöl, Erdgas usw.) lediglich 3 % deutschlandweit und sogar nur 1,5 % hessenweit beträgt (Quellen: Monitoringbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 2019, Umweltbundesamt Primärenergieverbrauch 2019, Monitoringbericht der hessischen Landesregierung 2019 zur Energiewende in Hessen).

    Herr Schorge nennt weiterhin die Wasserstoffproduktion, die „in großem Stil“ nun ausgebaut und an die Windenergie gekoppelt werden müsse. Auch diese Verknüpfung ist sachlich unbegründet und physikalisch nicht zutreffend. Begründung:

    • Die Verwendung von Wasserstoff als Energieträger ist nur unter der Bedingung sinnvoll, wenn dadurch eine Klimawirksamkeit erzielt wird, d.h. wenn weniger CO2 produziert wird. Dies ist jedoch nicht der Fall, weil die Energiekette von der Produktion des Wasserstoffs durch Gleichstrom-Elektrolyse bis hin zum Nutzungsgrad beim Verbraucher mit ca. 80 % Energieverlust einhergeht und dadurch ein sehr magerer Wirkungsgrad die Bilanz relativiert. (Quelle: U. Bössel, Wasserstoff löst keine Energieprobleme, Leibniz-Institut 2010).

    Die Wasserstoffproduktion ist folglich klimapolitisch nur sinnvoll, wenn „überflüssiger“ Strom verwendet wird (bzw. importiert wird aus Ländern mit entsprechenden natürlichen Ressourcen).

    • Die Vision einer Wasserstoffwirtschaft mit erheblicher Mobilitätskomponente ist so in Deutschland nicht realisierbar, da die Kernkraftwerke und auch die Kohlekraftwerke abgeschaltet werden sollen, wobei allein auf dem Stromsektor eine Lücke von mehr als 54 % nunmehr durch erneuerbare Energien, d.h. vorwiegend durch Windkraft ersetzt werden muss. Allein dafür müsste deutschlandweit die WEA-Dichte mehr als verdreifacht werden. Wenn man der Vorstellung nachgeht, dass der gesamte noch verbleibende Rest am Primärenergieverbrauch Deutschlands einschließlich des Verkehrssektors (weitere 86,2 % !) durch Windkraft gedeckt werden sollte (Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, Stand August 2019, Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien Statistik, abgedruckt in: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Primärenergieverbrauch in Deutschland 2018) , müsste man den gegenwärtigen WEA-Bestand um das 28 fache (d.h. 2800 % ) erhöhen. Dass dies weder machbar noch erstrebenswert wäre, ist folgerichtig.
  5. Herr Schorge setzt die Naturzerstörung durch WEA in ein Verhältnis zu einem Traktorunfall, wobei „potentiell mehr gefährliche Stoffe in den Wald“ eingebracht würden.
  6. Diese Behauptung ist falsch. Begründung: Die synthetischen Öle für die Mechanik und Kühlmittel für die Elektrik einer WEA haben ein Volumen von ca. 3000 l, ein Traktor hat je nach Ausführung einen durchschnittlichen Tankinhalt von ca. 100 l Diesel plus mineralischem Getriebeöl von 50 l. Im Falle eines Brandes (deutschlandweit ca. 50 WEA-Brände pro Jahr) sind die Aufgaben der Feuerwehren darauf beschränkt, einen Radius von 600 m um das Windrad abzusichern gegen Funkenflug, Sekundärbrände und herumfliegende Teile, während das Windrad „geordnet“ abbrennt. Bei einem Brand werden über dies größere Mengen toxischer Rauchgase freigesetzt. Hingegen ist uns kein einziger vergleichbarer Traktorunfall bekannt und ebenso wenig vorstellbar.

    Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Kontext die Umweltbelastung durch den WEA-Bau (Lkw, Baufahrzeuge, Verdichtung von Waldboden, Herstellung und Transport von Beton und Eisen, Gewinnung und Veredelung von wertvollen Rohstoffen (seltene Erden, Kupfer, Kunststoffe, Faserstoffe usw) sowie den in Zukunft fälligen Rückbau incl. Entsorgung von Sondermüll, Wiederherstellung des Waldbodens incl. der dafür benötigten Energie und der Menge des bei allen Arbeitsschritten zwangsläufig erzeugten CO2.

  7. Herr Schorge kommt zu dem Ergebnis, dass die Zukunft unserer Kinder u.a. vom bedingungslosen Ausbau der WEA abhinge. Die o.g. Zahlen mögen für sich sprechen. Was die Zukunft angeht, so brauchen wir nur in die Gegenwart zu schauen: Die Sorgen und Nöte betroffener Bürger, die aus Pressemitteilungen und anderen Quellen immer wieder zu vernehmen sind, werden von Herrn Schorge völlig ignoriert:
    • Gesundheit
  8. Die Deutsche Schutz-Gemeinschaft-Schall für Mensch und Tier (DSGS) hat in einem offenen alarmierenden Brief an die Bundesregierung die Problematik der von WEA ausgehenden gepulsten Schalldruckwellen mit wissenschaftlicher Expertise untermauert, das Recht auf Unversehrtheit eingefordert und nicht nur den sofortigen Stopp des Windkraftausbaus, sondern auch die Stilllegung bereits bestehender Anlagen gefordert.

    Begründet wird die Forderung durch folgende Erkenntnisse und Studien:

    - Studie des Umweltbundesamtes (UBA) 2020: Nachweis von Akutreaktionen

    - Studie der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) in Zusammenarbeit mit der Charite und dem UKE Hamburg: massive Beeinflussung der Hirnströme durch Infraschall

    - Prof. Vahl, Universität Mainz: Gepulster Schall im Frequenzbereich 1 bis 8 Hz reduziert prägnant die Herzmuskelkraft – „Störsender für das Herz“

    - TremAc-Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR): Der von Windrädern emittierte gepulste Schall im Bereich 0,5 bis 8 Hz hat pathologische Wirkung

    - Berichte von zahlreichen Ärzten, die das Windturbinensyndrom (WTS) beschreiben und von zahlreichem Leiden an Schallemissionen von WEA berichten.

    Als Fazit bleibt festzuhalten: Es handelt sich um den größten medizinischen Feldversuch an der Bevölkerung unseres Landes nach dem Zweiten Weltkrieg.

    • Grundrechtsverletzungen

    Inzwischen haben namhafte Juristen (Prof. Dr Papier, Prof. Dr. Murswiek, Prof. Dr. Mathys) die Emissionen von WEA als Verletzung des GG Art 2 Abs. 2 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) und GG Art 20a (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere) benannt und die Verantwortlichen des Rechtsbruches beschuldigt.

    Art 62 der Hess. Verf. verpflichtet Staat und Gemeinden zum Schutz der Landschaft.

    Art 3 der Hess. Verf. betrachtet u.a. die Gesundheit als unantastbares Recht.

    Art 26a der Hess. Verf. stellt die natürlichen Lebensgrundlagen unter den Schutz des Staates und der Gemeinden.

  9. Die Verwendung des Begriffes „Energiewende“

Herr Schorge wendet sich mit einer Suggestivfrage an die „liebe(n) Mitbürgerinnen und Mitbürger“, wie sie zu einer „Energiewende“ beitragen könnten.

Das Wort Energiewende wird semantisch missbraucht. Wer es benutzt, unterschlägt gewöhnlich die implizierte Hinkehr zur Nachhaltigkeit in allen Energiebereichen, wie oben beschrieben, nennt hingegen die Zahlen für den Stromsektor, weil er nur diese Zahlen kennt – was offensichtlich bei dem vorliegenden Pamphlet der Fall ist - , was zu einer kompletten Fehlbeurteilung führen muss.

Nüchtern betrachtet ist das Wort Energiewende in diesem Kontext folglich eine Mogelpackung, die leider von zu vielen als Realität empfunden wird. Aus dieser Fehleinschätzung resultieren die Fehler der Politik, wo der Glaube und die ideologische Verblendung den Blick trüben. Noch ein paar wichtige Fehlentscheidungen seien hier angeführt:

- Man rechnet den schweren E-Mobil-Pkw einen 0,0 g/km CO2 – Emissionswert zu, obwohl man weiß, dass der dafür benötigte Strom auf längere Zeit noch konventionell und damit eben nicht klimaneutral erzeugt werden kann.

- Man handelt mit CO2 – Zertifikaten wie mit einem Ablassbrief und nennt das Nachhaltigkeit.

- Man überlässt die energieintensive und rohstoffintensive, durchweg schmutzige Produktion von Batterien den Schwellenländern und wäscht Deutschland in heuchlerischer Manier damit sauber.

Die o.g. Gründe mögen ausreichen, um die geplanten WEA-Anlagen als sinnloses Projekt mit hohem Destruktionspotential für unsere Heimat, unsere Gesundheit, Lebensqualität und unseren Selbstwert zu entlarven. Wir sehen daher keine Veranlassung, von unserer ablehnenden Haltung gegen diese Monster abzuweichen. Wir betrachten es als unsere Pflicht, Politikern und Mitbürgern unser Wissen zur Verfügung zu stellen, um den demokratischen Prozess im Ringen um beste Lösungen zu befördern. Damit einher geht die Hoffnung, dass politische Verantwortungsträger ihre Meinung korrigieren, wenn sie zu neuen und besseren Erkenntnissen kommen, und sich ggf. von früheren Abstimmungsergebnissen distanzieren.

Was die Politik landesweit vor zehn Jahren beschlossen hat bzgl. des Ausbaus der Windkraft im Landesinneren, müsste nach den jetzigen Erkenntnissen (unverhältnismäßig viele gravierende Nachteile) auf den Prüfstand mit dem Ziel des Baustopps sämtlicher WEA an Land!