NRW erlaubt Windkraft im Wald nur noch in Ausnahmefällen (05.08.2019)

in Fakten
Erstellt: 05 August 2019

Damit schließt sich NRW den Forderungen der Regierung des Landes Brandenburg an, die Priveligierung von WEA
im Aussenbereich und in Waldgebieten aufzuheben. Gerade der Erhalt und die Erweiterung von Waldflächen ist die natürliche und nachhaltigste Form für einen wirksamen Klimaschutz.

Hier ist der Wortlaut der Verordnung nachzulesen.