Das Land Hessen kündigt an, die Lärmbelästigung durch alle hessischen Windräder zu überprüfen. Dabei soll das neue Interimsverfahren zur Anwendung kommen, weil sich das alte Verfahren nur für bodennahe Lärmquellen eignet.
Quelle: Oberhessische Presse (04.08.2018)
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