Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich

in "dicke Brocken"
Erstellt: 20 März 2015

Gemeinden können die Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich auf bestimmte Flächen beschränken, indem sie im Flächennutzungsplan1 Flächen für die Windenergie ausweisen (§ 35Abs. 1 Nr. 5 BauGB).

In der Praxis erfolgt eine solche Steuerung mittels Flächennutzungsplan vor allem durch die Darstellung von Standorten für die Windenergie. Diese Steuerung unterliegt bestimmten grundsätzlichen Anforderungen, die in diesem Papier der Fa. endora kommunal vorgestellt werden.

Hier können Sie das Papier als PDF hier herunterladen.