Bundesumweltamt: Das Vorsorgeprinzip

in Fakten
Erstellt: 23 November 2015

Dieser Beitrag des Bundesumweltamtes erklärt das Vorsorgeprinzip als Leitlinie der Umweltpolitik.

Quelle: Umweltbundesamt (23.11.2015)

Sind Schäden für die Umwelt bereits eingetreten, bleibt nur, diese durch Nachsorge zu beseitigen. Besteht eine Gefahr für die Umwelt – sind Schäden für die Umwelt also mit einiger Wahrscheinlichkeit absehbar – gebietet es die Gefahrenabwehr, deren Eintritt zu verhindern. Einen wichtigen Schritt weiter geht die Vorsorge: Sie soll verhindern, dass Gefahren für die Umwelt überhaupt erst entstehen. Das Vorsorgeprinzip leitet uns also dazu an, frühzeitig und vorausschauend zu handeln, um Belastungen der Umwelt zu vermeiden.

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